In Deutschland gibt es derzeit – außer in den Endbereichen von Seekabeln – noch keine Gleichstromhochspannungsleitungen (HGÜ-Leitungen). Allerdings ist in den kommenden Jahren der Bau von HGÜ-Leitungen an Land geplant. Eine Leitung soll von Schleswig-Holstein nach Bayern und eine von Thüringen nach Bayern verlaufen. Bisher wurde an der Langzeit-Verträglichkeit von HGÜ-Leitungen nur wenig geforscht. Trotzdem kann generell festgestellt werden, dass das von HGÜs erzeugte statische Feld biologisch verträglicher ist als die Wechselfelder von Drehstromleitungen. Jedoch müssen die statischen Felder frei von Oberwellen sein.
Die elektromagnetischen Emissionen von Computerbildschirmen und Notebooks werden nach den Richtwerten der schwedischen TCO-Norm beurteilt. In dieser Norm sind für die elektrischen und magnetischen Feldimmissionen in zwei Frequenzbereichen (Band I und Band II) Richtwerte definiert. Band I reicht von 5 Hz bis 2 kHz, Band II von 2 kHz bis 400 kHz. Folgende Richtwerte dürfen in 30 cm Abstand zu einem Bildschirm bzw. Notebook nicht überschritten werden: