Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bürger
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Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) setzt auch nach der Novellierung nicht auf Vorsorgewerte und spart außerdem wichtige Bereiche wie Handys oder das riesige Niederspannungsverteilungsnetz weiter ganz aus.